|
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen |
I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle von Martin Gabriel durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots von Martin Gabriel durch den Kunden, spätestens jedoch mit der
Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung/Verwendung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass Martin Gabriel diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen von Martin Gabriel.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei dem von Martin Gabriel
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v.
§ 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Martin Gabriel, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Ausnahmen vom
Eigentumsbehalt sind schriftlich zu erklären.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung. Ausnahmen müssen schriftlich in Form der vereinbarten
Nutzungskonditionen festgehalten werden, die Bestandteil der Rechnung sind.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in
der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.) maßgeblich,
für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Martin Gabriel. Das gilt insbesondere
für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Martin
Gabriel und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Ausnahmen
bedürfen der Schriftform.
IV. Haftung
Martin Gabriel haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund
nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in
einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für
Schäden eines Verbrauchers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Der Kunde stellt Martin Gabriel von der Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen und Objekte frei und stellt sicher, dass das Bildmaterial
angefertigt werden darf. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren
(siehe Ziff. III 1. AGB)
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht/verwendet
wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein
Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des
Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate
nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung von Martin Gabriel.
2. Überlässt Martin Gabriel auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist
ist nur wirksam, wenn sie von Martin Gabriel schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder
der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Martin Gabriel.
VII. Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Martin Gabriel
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für
die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu
leisten, ohne dass Martin Gabriel die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in
Höhe von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und
dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf
ihrerseits der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die
Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist,
Kelheim.